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Vergütung
Ihre Vergütung ist leistungsorientiert und beträgt bis zu 92% der
von Ihnen vereinnahmten Jahresbeiträge. Daneben werden Sie ab 100 von Ihnen
abgerechneten Mitgliedern pro Jahr ohne eigene Beitragsleistung in unsere
Altersvorsorge aufgenommen.
Tätigkeit
Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag als Beratungsstellenleiter. Hierdurch
erhalten Sie die Befugnis, in unserem Namen Tätigkeiten i.S.d. § 4 Nr. 11
Steuerberatungsgesetz zu erbringen.
Sie erledigen die Tätigkeit im Regelfall bei freier Zeiteinteilung ohne
Umsatzvorgaben bei sich zu Hause.
Sie werden bei Ihrer Tätigkeit von uns natürlich
unterstützt:
- Kostenlose Vordrucke
- Kostenlose Werbematerialien
- Kostenlose regelmäßige
steuerliche Fachinformationen
- Persönliche Betreuung durch unsere
Regionalbevollmächtigten
- Steuerhotline bei der
Hauptverwaltung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Überregionale Werbung durch die
Hauptverwaltung und den NVL
Welche Leistungen Sie für die
Mitglieder erbringen müssen, sehen Sie auf der Homepage der Beratungsstelle
Kaufbeuren. Sie finden dort neben der Leistungsbeschreibung für die Mitglieder
auch eine Beitragstabelle. Bitte klicken Sie hier,
um zur besagten Homepage zu gelangen.
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