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Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?
Lohnsteuerhilfe gibt es bereits seit
über 30 Jahren (1964), seit einer Zeit, in der der Bedarf der Arbeitnehmer an
steuerlicher Beratung zu einem erträglichen Preis akut geworden ist. In der
Folgezeit wurden die Rechtsgrundlagen der Lohnsteuerhilfevereine in das
Steuerberatungsgesetz durch den Gesetzgeber eingebracht (1975) und in mehr oder
weniger längeren Zeitabständen den veränderten Verhältnissen angepasst.
Durch das 7. Änderungsgesetz zum Steuerberatungsgesetz wurde inzwischen sogar
erlaubt, dass Lohnsteuerhilfevereine tätig werden, wenn Einnahmen aus
Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte bis zu einer Höhe von
13.000 €, bei Ehegatten 26.000,-- € im Jahr vorliegen.
Lohnsteuerhilfevereine, dies hat sich
seit 1964 nicht geändert, dürfen nur Mitglieder steuerlich betreuen und
beraten.
Sie sind zu beschränkter
Hilfeleistung in Steuersachen befugt; das heißt, Lohnsteuerhilfevereine dürfen
bei typischen Arbeitnehmereinkünften Hilfe leisten.
Es gibt gegenwärtig mehr als 700
Lohnsteuerhilfevereine mit schätzungsweise 3 Millionen Mitgliedern. Bei dieser
Zahl handelt es sich weitgehend um Haushalte, so dass die von diesen
Mitgliedschaften steuerlich profitierenden Personen bei nahezu 5 Millionen
Arbeitnehmern liegen dürfte. |